
Von einer Beschränkung der Verteidigung (§ 338 Nr. 8 StGB) spricht man, wenn eine Verfahrensvorschrift, die die Verteidigung des Angeklagten schützt, verletzt wird. Die Beschränkung der Verteidigung ist, obwohl in § 338 StPO normiert, keine absoluter Revisionsgrund, sondern erfordert einen kausale Beziehung zwischen dem Verfahrensfehler und de...
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